LexikonStart - Lexikon

Der Kindertag ist ein Gedenktag, der jährlich zu Ehren der Kinder begangen wird und dessen Datum von Land zu Land unterschiedlich ist.

In Deutschland und Österreich wird am 20. September der Weltkindertag ausgerichtet, aber auch der 1. Juni als Internationaler Kindertag gefeiert.

In über 40 Staaten, wie in China, in vielen mittel- und osteuropäischen Ländern sowie Nachfolgestaaten der Sowjetunion wird am 1. Juni der Internationale Kindertag begangen.

Die Vereinten Nationen begehen den Weltkindertag am 20. November, dem Jahrestag, an dem die UN-Vollversammlung die Konvention „Erklärung der Rechte des Kindes“ von 1959 verabschiedete; auch diesem Datum haben sich viele Staaten angeschlossen.

  1. Gleichheit
  2. Gesundheit
  3. Bildung
  4. Spiel und Freizeit
  5. freie Meinungsäußerung, Information und Gehör
  6. gewaltfreie Erziehung
  7. Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
  8. Schutz im Krieg und auf der Flucht
  9. elterliche Fürsorge
  10. Betreuung bei Behinderung

Kind

Ein Kind ist ein menschliches Wesen von der Geburt bis zur Pubertät. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes definiert Kinder als "alle Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind" (dies entspricht häufig dem Begriff "Minderjährige" und/oder "Personen, die noch nicht erwachsen sind"). In der Alltagssprache spricht man bis zum Alter von 12-14 Jahren von "Kindern" und danach von "Jugendlichen", "Teenagern" oder "Teenagern". In der Entwicklungspsychologie spricht man nicht mehr von "Jugendlichen" und "Pubertät", sondern von "Heranwachsenden" und "Adoleszenz".

Der Begriff "Kindheit" umfasst den gesamten Zeitraum von der Kindheit bis zum Erwachsenenalter und ist auch ein Sammelbegriff für Kinder/Jugendliche. Manchmal wird die Vorsilbe "Jugend" von "Kind" unterschieden, wobei sich die Vorsilbe auf etwas ältere Kinder bezieht.