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Bindende Vorschriften zur Entsorgung der Plattformen gab es bis vor kurzer Zeit kaum. Zahlreiche der auf mächtigen Stahlpfeilern ruhenden Plattformen stehen in Wassertiefen von mehr als 100 Metern und sind deshalb überaus schwierig zu transportieren. Nach einer weltweit geltenden Regelung der Internationalen Meeres-Organisation (IMO) mussten nur Förderinseln vollständig zurückgebaut werden, die weniger als 75 Meter tief stehen und deren Unterbau leichter als 4 000 Tonnen ist. Im Juli 1998 beschloss eine internationale Konferenz zum Schutz der Meere jedoch, dass stillgelegte Ölplattformen im Nordatlantik in Zukunft grundsätzlich an Land entsorgt werden müssen. Ein weiteres Ziel ist, die Einleitung radioaktiver Substanzen aus atomaren Wiederaufbereitungsanlagen drastisch zu verringern. Die Teilnehmer der Konferenz verpflichteten sich, ausgediente Öl- und Gasbohrinseln im nordöstlichen Atlantik einschließlich / einschliesslich der Nordsee nicht länger im Meer zu entsorgen, sondern die Metallteile zur Weiterverwertung an Land zu bringen. Ausnahmen sind lediglich bei großen / grossen Betonsockeln ab einem Gewicht von 10 000 Tonnen möglich, weil deren Demontage mit zu großem / grossem technischen Aufwand verbunden wäre. Diese Anlagen können auf dem Meeresboden verbleiben. Von dieser Zusatzregelung sind etwa 40 von insgesamt 780 Offshore-Anlagen betroffen. Durch die Reduzierung radioaktiver Ableitungen soll bis zum Jahr 2020 eine Konzentration „nahe Null” erreicht werden.
Im Oktober 1997 wurden die Ergebnisse der auf drei Jahre angesetzten Untersuchung „Küstennahe Stoff- und Energieflüsse (KUSTOS)” bekannt gegeben. Dabei hatte eine Gruppe von Wissenschaftlern im Rahmen von zahlreichen Fahrten die Schadstoffbelastung der Nordsee untersucht. Die Forschungsarbeit umfasste Messungen der Konzentrationen von Umweltgiften, der Strömungsgeschwindigkeiten und der Wassertemperaturen. Neben diesen Daten boten auch Satellitenbilder die Grundlage für die digitalen Auswertungen. Dabei wurde ermittelt, dass jährlich rund 100 000 Tonnen Stickstoff in die Nordsee gelangen. Quellen des Stickstoffs sind vor allem Düngemittel, die über Flüsse die Nordsee erreichen, in hohem Maß / Mass aber auch Autoabgase und industrielle Emissionen, die über die Atmosphäre an das Meer abgegeben werden. Da einige Lebewesen von der Anreicherung mit Stickstoff profitieren, besteht die Gefahr einer Verschiebung des biologischen Gleichgewichts. Demgegenüber ergaben die Untersuchungen, dass die Belastung der Nordsee mit Phosphor spürbar gesunken ist. Als wesentlicher Grund dafür wird der Verzicht der Waschmittelhersteller auf die Verwendung von Phosphaten in ihren Produkten angeführt.
Im Dezember 1998 veröffentlichte Ergebnisse einer meeresbiologischen Studie zeigten, dass im Umkreis zahlreicher Bohrinseln und Bohrlöcher im britischen und norwegischen Sektor am Meeresboden giftige Produktionsrückstände in hoher Konzentration akkumuliert sind. Bei diesen Rückständen handelt es sich um eine Mischung öliger schadstoffbelasteter Spülungen („Bohrschlämme”) mit Gesteinsbrocken und -splittern, die aus den Lagerstätten hinaufbefördert wurden („Bohrklein”). Der Abfall der Erdölindustrie bedeckt weite Flächen der tieferen Nordsee, wo er von Wind und Wellen nicht verwirbelt wird. Nach Plänen der Oslo-Paris-Kommission (OSPAR) zum Schutz der Meeresumwelt im Nordostatlantik sollen die Bohrschlämme und der Bohrklein-Belag aus den Förderfeldern entfernt und umweltverträglich entsorgt werden.
Eine ökologische Katastrophe ereignete sich im Herbst 1998. Nachdem am 25. Oktober 1998 die Holzladung des italienischen Frachters Pallas vor der dänischen Küste in Brand geraten und das Schiff schließlich / schliesslich sechs Seemeilen südwestlich der Insel Amrum gestrandet war, liefen im November rund 50 Tonnen Öl in die Nordsee; das Wattenmeer zwischen Amrum, Sylt und Föhr wurde stark verschmutzt. Dabei starben etwa 8 000 Seevögel. Wegen der großen / grossen Umweltschäden wurde Kritik an der Koordination des Bergungseinsatzes laut. Erst nach vier Wochen war es gelungen, den Brand auf der Pallas zu löschen. Neben den ökologischen Auswirkungen sind auch die Kosten der Havarie enorm. Mehr als 15 Millionen DM mussten für Brandbekämpfung, Abpumpen und Entsorgen des Öls, Transport der toten Vögel, Entsorgen des verschmutzten Sandes und Überwachungsflüge ausgegeben werden. Angesichts des Unglücks forderten Umweltschutzverbände ein neues Sicherheitskonzept für die Nordsee und eine Verlegung der Schiffsrouten in küstenfernere Wasserstraßen / Wasserstrassen.
Im Februar 2001 trat auf Veranlassung der
Europäischen Kommission eine bis Ende April gültige Notverordnung zum Schutz
der Laichgebiete des Kabeljaus in der Nordsee in Kraft. Hintergrund dieser
Maßnahme / Massnahme ist die extreme Überfischung. Während der Sperrfrist durfte in den
ausgewiesenen Regionen nur in oberen Wasserschichten gefischt werden. Das
vom Fangverbot betroffene Gebiet umfasste circa ein Fünftel der Nordsee und
erstreckte sich etwa zwischen der Mündung der Themse, der Küste Dänemarks
und den Orkney-Inseln.
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